Lärmaktionsplanung Bayern - Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Regierung von Oberfranken ist zuständig für die Aufstellung eines bayernweiten, zentralen Lärmaktionsplans nach § 47d BImSchG für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen, Bundesautobahnen in Ballungsräumen und Haupteisenbahnstrecken.
Ziel dieser Pläne ist es, vorhandene Lärmprobleme zu analysieren und gegebenenfalls zu beheben, sowie ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen.
In beiliegender Pressemitteilung können Sie an der Umfrage teilnehmen.