Breitbanderschließung
Die Gemeinde Weichs hat festgestellt, dass auch in weiteren Teilen des Gemeindegebietes ein Defizit hinsichtlich der Versorgung an Breitbandanschlüssen besteht. Die Gemeinde Weichs beabsichtigt daher die weitere Verbesserung der Breitbandversorgung im Gemeindegebiet im Rahmen der Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen.
Bestandsaufnahme neu
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2015 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind. Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Weichs gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Die Gemeinde Weichs bittet daher, bis spätestens 30.08.2015 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- Eigenwirtschaftlicher Ausbau
- Analyse der Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet
- Meldung eigener Infrastruktur an die Bundesnetzagentur und grundsätzliche Bereitschaft zur Bereitstellung der passiven Infrastruktur
Bekanntmachung der Markterkundung
vorläufiges Erschließungsgebiet
Markterkundung - Ergebnis
hier geht es zum Ergebnis
Auswahlverfahren - Bekanntmachung
Auswahlverfahren - einstufig
Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinien zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 17.07.2014 Az.: 75-01903-001-24929/14<
Die Gemeinde Weichs führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes in Ihrem Erschließungsgebiet realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5.1 der Breitbandrichtlinie (BbR - herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.
Die Auswahl erfolgt einstufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens.
Bitte senden Sie uns Ihr Angebot bis spätestens 10.12.2015, 12.00 Uhr zu.
Die entsprechenden Unterlagen werden direkt unter diesem Text über die nachfolgenden Links bereitgestellt:
- Erschließungsgebiet
- Bekanntmachung Auswahlverfahren
- Anlage 1 zum Auswahlverfahren
- Entwurf Breitbandausbauvertrag
- Muster Wirtschaftlichkeitslücke Berechnung
- Muster Wirtschaftlichkeitslücke Hinweise
Auswahlverfahren Ergebnis
Bekanntmachung der Gemeinde Weichs bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung.
Stellungnahme der Gemeinde Weichs bezüglich des Kooperationsvertrages.
Vertragsunterzeichnung
Zeitungsbericht
Bild
Pressemitteilung
Weitere allgemeine Informationen zum Breitbandausbau finden Sie auf der Homepage des bayerischen Breitbandzentrums:
http://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ext_data/BBZ_Veroff_Links_Table_new.html