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Sozialfond "Bürgerhilfe Weichs"

Was verbirgt sich hinter dem Begriff "Bürgerhilfe Weichs" und wie sieht die Hilfe im Einzelfall aus? Fragen, die wir gerne für Sie beantworten:

 

Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich alle Personen, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Weichs haben. Unterstützung kann erhalten, wer in eine finanzielle Notsituation gerät. Die Hilfe ist gedacht als Starthilfe zur kurzfristigen Überbrückung einer Notsituation.

 

Dies können die unterschiedlichsten finanziellen Notsituationen sein, die zum Beispiel zur kurzfristigen Übernahme der Mensakosten für bedürftige Schülerinnen und Schüler führen. Denkbar wäre auch z. B. ein einmaliger Fahrtkostenzuschuss für Seniorinnen und Senioren mit geringen Renten, die sich die Fahrt zum Arzt oder einer Behörde nicht leisten können.

 

Die Antragstellung wird selbstverständlich völlig anonym behandelt. Sofern Sie Fragen zur "Bürgerhilfe Weichs" haben, sprechen Sie mit Bürgermeister Jochen Reiner unter der Tel.Nr. 08136/930426.

 

Spenden sind das ganze Jahr über möglich:

 

Kto.-Nr.: DE12 7005 1540 0120 1700 06

BIC: BYLADEM1DAH

Bankinstitut: Sparkasse Dachau

Verwendungszweck "Bürgerhilfe Weichs"

 

Gerne wird eine Spendenquittung ausgestellt.

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