Breitbandausbau - schnelles Internet - Gewerbegebiete
Breitbandausbau in der Gemeinde Weichs im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
Der Freistaat Bayern unterstützt mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit
Übertragungsraten von mindestens
200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und
1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.
Ansprechpartner: Herr Johann Wiesinger
Hier stehen verschiedene Dateien als Download zur Verfügung:
Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme (19.03.2024)
Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht die Gemeinde Weichs nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung. Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte kontaktieren Sie hierzu Herrn Johann Wiesinger. E-Mail:
Die Gemeinde Weichs ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Weichs bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 16.05.2025 an der Markterkundung zu beteiligen.
Die Gemeinde Weichs hat im Zeitraum 10.04.2025 bis 12.05.2025 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
Die Gemeinde Weichs führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR)) durch. Die Gemeinde Weichs bittet mit der nachfolgenden Bekanntmachung und den weiteren Unterlagen,
Angebote bis zum 21.08.2025 um 12 Uhr einzureichen.
Die Gemeinde Weichs gibt im nachfolgenden Dokument die vorgesehene Auswahlentscheidung Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) bekannt und beabsichtigt mit dem ausgewählten Netzbetreiber einen Kooperationsvertrag abzuschließen, vorbehaltlich der Bewilligung einer staatlichen Förderung gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie ( BayGibitR).